+49 (0)800-28 28 130
Mo. - Fr.: 8:00 - 16:00

Der „ZR-Reifen“ ist von seiner Grundtragfähigkeit nur bis 240 km/h geeignet. Für höhere Geschwindigkeiten ist bezüglich Eignung und Tragfähigkeit eine Bestätigung des Reifenherstellers einzuholen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn in den Papieren „W“ oder „Y-Reifen “ vorgeschrieben und „ZR-Reifen“ verwendet werden sollen.
Bei der Beschriftung von Reifen wird die Bezeichnung „ZR“ entgegen der Betriebskennung (Last- und Geschwindigkeitsindex) von der Reifengröße eingeschlossen. Existiert auf dem Reifen neben der ZR-Bezeichnung auch eine Betriebskennung, verliert die Benennung „ZR“ ihre Bedeutung. Eine Ausnahme stellt ein ZR-Reifen mit Betriebskennung in Klammern dar, z.B. 225/40 ZR 18 (92Y) Extraload. Diese Reifen können vom Hersteller auch über 300 km/h bestätigt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert