Seit Mai 2006 ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Darin heißt es unmissverständlich: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.“ Explizit ist künftig eine „geeignete Bereifung“ vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen erstmals Bußgelder in der Größenordnung von 20 bis 40 Euro oder sogar ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. „Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen“, nennt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ein konkretes Beispiel. Es ist nicht verboten, im Winter mit Sommerreifen unterwegs zu sein. Wenn allerdings Schnee und Eis das Straßenbild prägen, muss der mit Sommerreifen ausgerüstete Wagen stehen bleiben. Wer künftig bei Verkehrskontrollen auf Nummer Sicher gehen will, sollte bei seiner Winterbereifung auf das Schneeflockensymbol achten. Reifen mit dieser Markierung haben in unabhängigen Tests bewiesen, dass Sie besonders sichere Fahreigenschaften im Winter bieten.