Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert. Leitgedanke ist das gegenseitige Rücksichtsnahmegebot.
Unter anderem wird hierin auch das Thema Winterreifenpflicht geregelt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung den Wetterverhältnissen anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.“
Das bedeutet konkret, dass am besten beraten ist, wer im Sommer Sommerreifen und im Winter Winterreifen fährt. Auch Ganzjahresreifen mit SMS-Kennung entsprechen den Vorschriften des Gesetzgebers.
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, muss mit einer Strafe von mindestens 20 Euro rechnen. Diese kann bei Verkehrsbehinderung bis auf 40 Euro angehoben werden. Achtung: Bei einem Unfall gilt bereits seit Jahren: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wird, trägt grundsätzlich Mitschuld. Zusätzlich können Punkte ins Flensburger Strafregister fällig werden