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In einem neuen eurpoäischen Testverfahren werden die Laufgeräusche eines Reifens geprüft. Wenn das Geräuschverhalten den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten entspricht, bekommt der Reifen eine EG-Prüfnummer mit nachgestelltem „-S“.
Analog zur 1998 eingeführten E-Kennung, in der die Belastbarkeit des Reifens überprüft wird, erhält auch der geräuschgeprüfte Reifen z.B. folgende Kennung: e4 0224806-S. Hierbei steht „e4“ für das Land, in dem die Prüfung durchgeführt wurde, in diesem Fall Niederlande.
Diese Prüfung gilt für ganz Europa. Die Kennzeichnungspflicht wird ab 2009 stufenweise eingeführt.

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