Regroovable bedeutet „nachschneidbar“. Reifen dürfen nur nachgeschnitten werden, wenn sie auf der Seitenwand die Zusatzkennzeichnung „Regroovable“ tragen. Dies ist grundsätzlich nur bei Nutzfahrzeugreifen der Fall.
Regroovable bedeutet „nachschneidbar“. Reifen dürfen nur nachgeschnitten werden, wenn sie auf der Seitenwand die Zusatzkennzeichnung „Regroovable“ tragen. Dies ist grundsätzlich nur bei Nutzfahrzeugreifen der Fall.