+49 (0)800-28 28 130
Mo. - Fr.: 8:00 - 16:00

Zubehörteile fürs Fahrzeug, die nicht durch die Allgemeine Betriebserlaubnis abgedeckt sind, dürfen nicht ohne spezielle Prüfung und Freigabe am Fahrzeug montiert werden (z.B. Räder aus dem Zubehörregal, die nicht denen im Fahrzeugschein vom Fahrzeughersteller notierten Original-Angaben entsprechen. Auch wenn diese dem im Fahrzeugschein gelisteten Dimensionen entsprechen).
Es ist allerdings üblich, dass der Hersteller diese Prüfung beispielhaft für alle Fahrzeuge durchführen lässt, für die er dieses Teil anbieten möchte. Das geprüfte Teil erhält dann ein Prüfgutachten und kann in den Handel gebracht und vom Kunden montiert werden. Im Prüfgutachten findet man alle Auflagen und Hinweise der für eine Eintragung nötigen Umbaumaßnahmen. Eine Abnahme durch eine Prüfstelle ist meistens erforderlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert